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Hakorennen Weiher 2025

Das Hako-Rennen findet jedes Jahr am ersten Samstag im September statt. Der Parcours wird vom Rennleiter festgelegt und von den Mitgliedern aufgebaut. Fahren darf eigentlich jeder, der einen Einachser hat.
Genauere Informationen über Klasseneinteilungen und Anmeldeformular folgen im Anschluss.
Die Streckenlänge beträgt ca. 1200 m. Es werden, je nach Lust und Laune der Verantwortlichen, Schikanen und Beifahrerprüfungen festgelegt.
Diese dienen natürlich im ersten Sinne der Beurteilung der Geschicklichkeit des Fahrers und Beifahrers eines Teams, aber auch der Belustigung der Zuschauer.
Anreise ist freitags ab 12:00 Uhr, ab 15:30 Uhr Freies Training.
Ab 20:00 Uhr spielt dann eine Live Band.
Samstag ab 09:00 Uhr Freies Training, ab ca. 11:30 Uhr Start des Rennens
ca. 18:00 Uhr Siegerehrung.
Die Teams treten nacheinander an. Gefahren wird gemischt, also nicht in den verschiedenen Klassen getrennt.
Gewertet wird in den Klassen nach Zeit.
In der Ackerklasse und in der Sportklasse müssen Fahrer und Beifahrer ein Mindestalter von 15 Jahren haben.
Alle weiteren Klassen verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren.
Bewirtung und Getränkeausschank ist selbstverständlich.
Im Parc Ferme können die Gefährte bestaunt werden.

Anmeldungen für das Rennen 2025  sind erst wieder ab 01.06.2025 – 31.08.2025 möglich !

Technisches Reglement

Ackerklasse:
– Der Einachser muss sich in original Zustand befinden
o es sind keine Umbau und Tuningmaßnahmen am und im Motor und Getriebe zulässig, die
der Steigerung der Leistung und Geschwindigkeit dienen
o nur Räder mit AS-Bereifung auf Stahlfelgen sind auf der Zugmaschine zulässig
o An- & Umbauten die zur Sicherheit von Fahrer & Beifahrer dienen werden
akzeptiert.(Halte-, Überrollbügel, Lenkanschläge und Seitenhalt auf der Sitzbank)
o Bei einer Agria 1700 muss der 4. Gang gesperrt sein
o Die maximale Geschwindigkeit des Einachsers darf im größten Gang 25km/h nicht
übersteigen. (Geschwindigkeit wird geprüft)
– Original und Eigenbauanhänger sind erlaubt
o Der Anhänger muss eine erkennbare Ladefläche mit mindestens 3 Bordwänden besitzen
o Allradgetriebene Anhänger sind erlaubt, aber nur als orig. Marken Triebachshänger
o Die Ladefläche muss mindestens 1m2
groß sein, und eine Bordwandhöhe vom 30cm
aufweißen (ausgenommen sind unveränderte original Markenhänger die kleinere Maße
aufweisen

Sportklasse:
– Einachser mit original verbautem Einachsermotor laut Betriebserlaubnis ohne
Leistungsbeschränkung
o Motorteile dürfen mechanisch bearbeitet werden
o Der Motorrumpf und der Zylinder müssen vom originalen Motor sein
o Es dürfen keine Turbo, Kompressor oder NOS (N2O) aufgeladenen Motoren zum Einsatz
kommen
o Zusatzbremsen am Einachser sind erlaubt.
o Freie Räderwahl
o mehrfach Motorisierung & sogenannte bauartgleiche bzw. Austausch-Motoren von
anderen Einachser-Typen mit höherer Leistung & Hubraum sind nicht erlaubt
o Getriebeumbauten und Veränderungen der Getriebeübersetzung sind nicht erlaubt
o Radnabenfreiläufe sind nicht erlaubt
– Freie Anhängerwahl
o Deichsel- & Achsfederung am Hänger sind erlaubt
o Triebachsanhänger sind nicht erlaubt
o die Lenkung muss weiterhin als Knicklenkung, wie bei allen originalen Einachsern
funktionieren. Radlenkung ist nicht erlaub

Supersportklasse:
– Einachser mit 1-Zylinder Fremdmotoren bis 400ccm ohne Leistungsbeschränkung
o Es dürfen nur original Einachsergetriebe zum Einsatz kommen
o Getriebeumbau und Veränderung der Getriebeübersetzung ist erlaubt
o Motor muss auf der Vorderachse verbaut sein und die Kraftübertragung von Motor zu der
Achse/Rädern muss über das Einachsergetriebe erfolgen
o Es dürfen nur Motoren ohne zusätzliche Getriebeeinheit und ohne zusätzliche
Kupplungseinheit verbaut werden
o Der Kraftfluss vom Motor zu den Antriebsachsen muss dem originalen Kraftfluss
entsprechen
o Es dürfen keine Turbo, Kompressor oder NOS (N2O) aufgeladenen Motoren zum Einsatz
kommen
o Pro komplettem verbautem Einachsergetriebe ist nur 1 Motor erlaubt
o Zusatzbremsen am Einachser sind erlaubt
o Freie Räderwahl
o Radnabenfreiläufe sind nicht erlaubt

 

 

Offene Klasse:
– Einachser mit Fremdmotoren begrenzt auf 2 Zylinder und 750ccm
o Der Motor muss auf der Vorderachse verbaut sein und die Kraftübertragung vom Motor zu
der Achse/Räder über das Einachsergetriebe oder über die Achse die sich im originalen
Einachsergetriebegehäuse befindet erfolgen. Die originale Getriebeachse muss weiterhin
als Abtriebsachse zu den Rädern verwendet werden.
o Zusatzbremsen am Einachser sind erlaubt
o Freie Räderwahl
o Es dürfen keine Turbo, Kompressor oder NO² aufgeladenen Motoren zum Einsatz kommen
o Differentiale dürfen nicht nachgerüstet werden
o Die Schaltung muss sich innerhalb des originalen Getriebekastens befinden.
(Ist das Getriebe außerhalb darf nicht geschaltet werden)
Wenn ein Zusatzgetriebe außerhalb des originalen Getriebekasten verbaut ist muss der
Gang am Start mit Hilfe einer Schaltsperre arretiert werden können
o Der Getriebetyp muss dem des originalen Getriebetyp des verwendeten Einachsergetriebes
entsprechen (z.B. Variomatik , Hydrostat oder Schaltgetriebe)
o Das originale Getriebegehäuse darf nicht vergrößert werden, um zusätzliche
Getriebebauteile und Differentiale zu verbauen.
o Verkleinern des Getriebegehäuses und entfernen von Getriebebauteilen ist erlaubt
o Radnabenfreiläufe sind nicht erlaubt
o Elektromotoren sind erlaubt

Prototypenklasse:
– Einachser mit Fremdmotoren begrenzt auf 2 Zylinder und 750ccm
o Federung der Zugmaschine ist erlaubt
o Der Motor muss auf der Vorderachse verbaut sein und die Kraftübertragung vom Motor zu
der Achse/Räder über das Einachsergetriebe oder über die Achse die sich im originalen
Einachsergetriebegehäuse befindet erfolgen. Die originale Getriebeachse muss weiterhin
als Abtriebsachse zu den Rädern verwendet werden.
o Zusatzbremsen am Einachser sind erlaubt
o Freie Räderwahl
o Es dürfen keine Turbo, Kompressor oder NOS (N2O) aufgeladenen Motoren zum Einsatz
kommen
o Differentiale dürfen nachgerüstet werden
o Die Schaltung muss sich innerhalb des originalen Getriebekastens befinden.
(Ist das Getriebe außerhalb darf nicht geschaltet werden)
Wenn ein Zusatzgetriebe außerhalb des originalen Getriebekasten verbaut ist muss der
Gang am Start mit Hilfe einer Schaltsperre arretiert werden können
o Der Getriebetyp muss dem des originalen Getriebetyp des verwendeten Einachsergetriebes
entsprechen (z.B. Variomatik, Hydrostat oder Schaltgetriebe)
o Das originale Getriebegehäuse darf nicht vergrößert werden, um zusätzliche
Getriebebauteile und Differentiale zu verbauen.
o Verkleinern des Getriebegehäuses und entfernen von Getriebebauteilen ist erlaubt
o Elektromotoren sind erlaubt